Garantieverlängerung

Optionale Garantieverlängerung

für Ihren AUDI, Volkswagen Pkw & Nfz

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Garantiert gut unterwegs, mit der Garantieverlängerung der VolkswagenVersicherung AG.

Nach der Herstellergarantie ist vor der Garantieverlängerung. Sichern Sie sich die NW-Anschlussgarantie für 12, 24 oder 36 Monate mit den identischen Umfängen der Herstellergarantie.
Der ideale Schutz vor ungeplanten Reparaturen und Kosten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Identischer Leistungsumfang wie die 24-monatige Herstellergarantie

  • flexibel ob 12, 24 oder 36 Monate Verlängerung

  • Ohne Selbstbehalt, vollständige Kostenübernahme durch den Garantieträger

  • Auf Wunsch mit monatlicher Zahlung

  • Garantiert Original Volkswagen-Ersatzteile Verwendung

ACHTUNG: Die Garantie muss innerhalb der ersten 24 Monate oder 100.000km abgeschlossen werden.

Garantieverlängerung über den o.g. Zeitraum hinaus? Auch hier bieten wir Ihnen vom Autohaus Rolf Moser  individuelle Lösungen an. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Mitarbeiterin vom Autohaus Moser erklärt die Garantieverlängerung

Einfach das Formular ausfüllen, wir melden uns direkt bei Ihnen.

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78234 Engen

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* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der C02-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. C02 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die C02-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: Leitfaden CO2. Es werden nur die C02-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. C02-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der C02-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.