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Befreiung von der Kfz-Steuer

neue Elektrofahrzeuge sind bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit

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Kfz-Steuerbefreiung bis zum 31.12.2030

Dienstwagenfahrer versteuern den Bruttolistenpreis eines normalen Verbrenners mit 1 %. Bei der Privatnutzung von reinen Elektrofahrzeugen unter einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro müssen 0,25 % als geldwerter Vorteil versteuert werden. Elektrofahrzeuge über 60.000 Euro werden mit 0,5 % versteuert. Für Hybridfahrzeuge gilt, dass 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert werden müssen. Steuerliche Voraussetzung für Plug-in-Hybride sind mindestens 40 Kilometer elektrische Reichweite oder max. 50 Gramm CO²-Ausstoß pro Kilometer. Diese Regelungen gelten für Erstzulassungen vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030. Alle Elektrofahrzeuge erhalten eine Befreiung der Kfz.-Steuer bis zum 31.12.2030 (Unabhängig der privaten oder gewerblichen Nutzung).

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