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BAFA-Umweltprämie

erhalten Sie bis zu 6.000,00€ für ein neues E-Auto bzw. bis 4.500€ für einen neuen Plug-in Hybrid

BAFA-Umweltprämie

bis zu 6.000,00€ Fördermittel für Ihren neuen e-VOLKSWAGEN

Die Innovationsprämie setzt sich aus einem Herstelleranteil und dem Anteil der BAFA (staatlicher Zuschuss) zusammen. Voraussetzung für den BAFA Anteil ist eine Zulassung in Deutschland mit mindestens 6-monatiger Haltfrist, sowie dass der Herstelleranteil der Umweltprämie in der Fahrzeugrechnung/Leasingvertrag zum Abzug gebracht wurde. Förderberechtigt sind alle Privatkunden, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeuges oder eines von außen aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeuges. Voraussetzung für die Förderberechtigung ist, dass er Nettolistenpreis des Basismodells die Wertgrenze von 65.000 Euro nicht übersteigt.

Der maximale Herstellerseitige Bonus beträgt 3.000 Euro zzgl. MwSt. Der maximal erhältliche staatliche Anteil beläuft sich auf 6.000 Euro. Eine Anpassung der Bonushöhe findet je nach Fahrzeugart (Neuwagen/Gebrauchtwagen), Antriebstechnologie (Elektrofahrzeug/Hybridfahrzeug) und Nutzungsdauer (Leasinglaufzeit) statt.

Die Zuschüsse im Überblick:

Fahrzeugtyp Netto-Listenpreis Basismodell Herstelleranteil der Umweltprämie (netto) Umwelt-/ Innovationsprämie BAFA-Anteil* Umweltprämie gesamt (netto)
Elektro bis 40.000€ 3.000€ 6.000€ 9.000€
Elektro über 40.000€ bis 65.000€ 2.500€ 5.000€ 7.500€
Plug-in Hybrid bis 40.000€ 2.250€ 4.500€ 6.750€
Plug-in Hybrid über 40.000€ bis 65.000€ 1.875€
3.750€ 5.625€
         

Selbstverständlich sind auch gebrauchte Automobile unter berücksichtigung diverser Vorgaben prämienberechtigt. Für die Bezuschussung von gebrauchten E-Fahrzeugen oder Plug-in Hybriden liegen seitens der BAFA restriktionen hinsichtlich Erstzulassung und Zweitzulassung, sowie dem Alter und der Laufleistung vor. Die Prämienhöhe für gebrauchte Elektrofahrzeuge beläuft sich auf 5.000€ und für Plug-in Hybride auf 3.750€. Eine Ausschüttung der Prämie setzt ebenfalls voraus, dass noch KEINE Prämie für das Fahrzeug beantragt wurde. Ob Ihr Wunschfahrzeug auch als gebrauchter Förderfähig ist, erfahren Sie auf der Homepage des BAFA.

Weitere Informationen zur Innovationsprämie finden Sie hier.

Profitieren Sie noch bei einer Zulassung bis einschließelich 31.12.2021 von der verdoppelten Umweltprämie.

Eine Auszahlung erfolgt durch das BAFA, alle Angaben ohne Gewähr.

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